Feilschen ganz fix
Wurde in einer Auktion der Mindestpreis nicht erreicht, so können
Verkäufer und Höchstbieter ganz einfach einen Preis
aushandeln. Dazu gibt es für beide ein Formular zum Eingeben eines
neuen Preises.
Bieter: Er kann nur einen höheren Preis eingeben als
bereits
geboten. Der Mindestbetrag ist unter dem Feld angegeben.
Verkäufer: Er kann den geforderten Preis nur
verringern.
Seine bisherige Forderung ist unter dem Feld als Obergrenze angegeben.
Schluß: Sind sich Verkäufer und ein Bieter
über
den Preis einig, so wird der Handel abgeschlossen. Der Verkäufer
muß
den Artikel verkaufen und der Höchstbieter muß ihn kaufen. |
Gesuch ganz fix
Ein Käufer inseriert den gesuchten Artikel und handelt mit einem
oder
mehreren Anbietern den Preis dafür aus. Dazu gibt es für
beide
ein Formular zum Eingeben eines neuen Preises.
Anieter: Er kann nur einen niedrigeren Preis eingeben als
bereits
angeboten. Der Höchstbetrag ist unter dem Feld angegeben.
Käufer: Er kann den gebotenenen Preis nur
erhöhen.
Sein bisher gebotener Preis ist unter dem Feld als Untergrenze
angegeben.
Schluß: Sind sich Käufer und ein Anbieter
über
den Preis einig, so wird der Handel abgeschlossen. Der Käufer
muß
kaufen und der Anbieter muß verkaufen. |
Handeln
Es ist so einfach. Jede Artikelbeschreibung enthält
Formulare
mit genügend Hilfen. Aber bedenken Sie: Bieten
oder Anbieten ist ein Vertrag. Sie geben die Zusage zum
ausgehandelten
Preis zu kaufen bzw. verkaufen. Handeln Sie also nicht, wenn Sie das
Geschäft
nicht auch zuende bringen wollen.
Zwischen Handeln nach Auktionschluß und Gesuch
gibt
es nur
einen wesentlichen Unterschied: Bei der Auktion erstellt der
Verkäufer
des Artikels das Inserat, beim Gesuch der Käufer.
Anschließend
gibt es keinen Unterschied mehr. Käufer und Verkäufer bewegen
sich mit der Preisvorstellung aufeinander zu, bis es paßt. In dem
Moment kommt der Kaufvertrag zustande.
Bei Auktion oder Shop ist eindeutig festgelegt, um welchen
Artikel
es sich
dreht. Anders bei Gesuchen: Der suchende Käufer kann oft nur
unbestimmt
festlegen, was er möchte. Deshalb eine Bitte:
Gesuche erfordern
einen kulanten
Umgang miteinander und vor dem endgültigen Abschluß
vielleicht
ein paar nähere Informationen.
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Plappermäulchen
Server von Handelsplattformen sind oft Plappermäulchen - sie
füllen
Ihre email-Box mit Müll.
bleibt still. Wozu eine Bestätigung per email, wenn Sie nicht
schnell
genug vom Bildschirm wegkommen, um sie dort zu verpassen? Beim Handeln
gibt es aber einige Gründe für email-Nachrichten, denn selten
sitzen beide Handelspartner gleichzeitig am PC:
Wenn Ihr Handelspartner einen neuen Preis eingibt, erhalten
Sie eine Nachricht
mit Link zum Artikel. Sie müssen also nicht ständig
nachsehen,
ob sich etwas getan hat.
Werden als Anbieter auf einem Gesuch unterboten, so kommt
eine Nachricht
mit Link
zum
Artikel, damit Sie schnell reagieren können.
Wird ein Handel abgeschlossen, weil Einigkeit über den
Preis
erreicht
wurde, so kommt eine Nachricht mit dem endgültigen Preis, dem Link
zum Artikel und Hinweisen, wie es nun weitergeht.
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